Bedürfnisantrag für die Prüfung gemäß §14 (4) und §14 (5)
Wie ist der aktuelle Sachverhalt tatsächlich für Sportschützen?
Nachdem Sportschützen von Waffenbehörden angeschrieben werden, um ihr tatsächliches Bedürfnis für sämtliche Schusswaffen nachzuweisen, liegt nun ein aktueller Fall vor, in dem uns klar werden sollte, was durch diese Maßnahme erreicht werden soll, nämlich der Entzug von Waffen, die Sportschützen besitzen und nicht damit trainieren oder Wettkämpfe bestreiten.
Vorgang eines Sportschützen für den Bedürfnisnachweis
Die Abgabe von Waffen droht
Nachdem sämtliche Unterlagen an den Schützenverband eingereicht wurden,
- Schießbuch mit allen Terminen in Kopie
- aktuelle WBK Kopien
- Durch den Vorstand unterzeichnetes Dokument inkl. der Bestätigung der Sportschützeneigenschaft
erreicht den Sportschützen nun folgende E-Mail des Verbandes:
Hallo Herr XXXXX,
sie haben einen Bedürfnisantrag für die Prüfung gemäß §14 (4) und §14 (5) zum weiteren Besitz eingereicht.
- 14 (5) – Überkontingentwaffen:
Hier haben sie an der GK-Runde 2023/2024 teilgenommen. Ich gehe davon aus, dass mindestens 2 Termine mit Ihrer Überkontingentwaffe geschossen wurden.
- 14 (4) – Trainingsnachweise für das Grundkontingent:
Hier müssen wir Kurz- und Langwaffen prüfen, jeweils 1 Termin pro Quartal oder 6 Termine in 12 Monaten (für die letzten 24 Monate).
Im Bereich Kurzwaffe komme ich auf genügend Termine.
Bei den Langwaffen sieht es nicht so gut aus.
2022: 3 von 6 benötigten Terminen
2023: 5 von 6 benötigten Terminen
Haben sie in den beiden Jahren noch weitere Termine mit der Langwaffe, z.B. über die Vereinsmeisterschaften, oder weitere Wettkämpfe vielleicht.
Wir benötigen hier jeweils 6 Termine um bestätigen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Württ. Schützenverband 1850 e. V.
Stv. Landesgeschäftsführer
Landesgeschäftsstelle
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Bedürfnisnachweis für Sportschützen und Waffenbesitz gemäß §14 (4) und §14 (5)
Einführung in das Waffengesetz
Das deutsche Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition mit dem Ziel, die Sicherheit und Ordnung zu erhöhen. Grundlagen des Waffengesetzes setzen einen strengen Rahmen für den Besitz und Gebrauch von Waffen, insbesondere für Sportschützen. Der §14, speziell die Absätze (4) und (5), spielt eine zentrale Rolle, da er den Bedürfnisnachweis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen definiert.
Der Bedürfnisnachweis: Was wird verlangt?
Der Bedürfnisnachweis ist eine zentrale Anforderung für jeden, der eine Waffe aus sportlichen Gründen besitzen möchte. Es geht darum, konkret zu belegen, dass man als Sportschütze aktiv ist und die Waffe für diesen Zweck benötigt. Voraussetzungen für den Bedürfnisnachweis sind vielfältig und umfassen neben dem Mindestalter von 18 Jahren und der Zuverlässigkeit auch den Nachweis über fachkundige Kenntnisse sowie eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein.